Escorts und Gewerbetreibende können zahlreiche Angaben darüber machen, welche Dienste von ihnen angeboten werden.
Grundsätzlich umfassen die zahlreichen verschiedenen Dienstleistungen beinahe jede Spielart des sexuellen Miteinanders (z. B. erotische Massagen, Girlfriend-Sex, Trampling, Handentspannung usw.).
Zu den unzulässigen Angeboten/Anfragen/Handlungen gehören:
- jeglicher ungeschützter Geschlechtsverkehr (auch Anal- und Oralverkehr!) (*)
- das Bewerben ungeschützten Geschlechtsverkehrs
- sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie Sex mit Tieren (K9)
- das Angebot von sexuellen Handlungen während einer Schwangerschaft (auch virtuell)
- das Angebot als Gelddomina/Gelddominus (aufgrund von bekanntgewordenen Betrugsfällen)
- der Versand / Verkauf / das Angebot von Urin, Kot, benutzten Tampons, Muttermilch etc. aufgrund potenzieller Krankheitserreger.
- die Aufforderung/ das Angebot von Gewalttaten (z. B. Amputation, Kastration etc.)
- Crushing (das Zertreten von Kleinlebewesen/Insekten)
Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere des Vergehens mit der Sperrung des Profils geahndet und/oder bei strafrechtlicher Relevanz zur Anzeige gebracht.
(*) Seit dem 01. Juli 2017 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Kondompflicht (bei jeglicher Art des Geschlechtsverkehrs – demnach auch bei analer oder oraler Befriedigung) sowie das Werbeverbot für Dienstleistungen in dieser Art. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Profile der Personen, die Dienste dieser Art bewerben, anbieten oder erfragen, werden zunächst für 3 Tage und bei erneutem Verstoß dauerhaft gesperrt!
Hier erfährst Du mehr zum Thema AO!
Reiner Support
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